Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - indicar.ch

Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Busmiete

Beginn, Ende, Verlängerung oder Stornierung der Miete

Die Miete beginnt im Domizil der Vermietfirma und endet, wenn der Wagen dahin zurück kehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Miete ist die Vermietfirma sofort zu benachrichtigen. Wird der Mietwagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so wird dem Mieter für jeden weiteren angebrochenen Tag eine Tagesmiete zum Grundtarif in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Stornierung: Bei Stornierungen, bei von uns per Mail oder Post bestätigten Fahrzeugmieten gelten folgende Bedingungen:

Berechtigung zum Führen des Mietfahrzeuges

Zum Führen des Mietfahrzeuges ist berechtigt, wer als Mieter desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist. Zweitfahrer sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Schäden und Probleme am Auto, welche durch allfällige Zweitfahrer verursacht werden, sind nicht durch die Versicherung gedeckt, sofern der Vermieter nicht über den Zweitfahrer Bescheid weiss. Der Fahrer muss 20 Jahre alt sowie mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Es ist nicht gestattet, Fahrten gegen Entgelt auszuführen, den Wagen an Dritte zu vermieten oder Abschlepp-und Lernfahrten auszuführen. Ebenso ist das Führen des Mietwagens auf Renn-oder Rallyepisten , etc. in jeglicher Form untersagt. Der Mieter ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen durch ihn oder eine durch ihn ermächtigte Drittperson verantwortlich und haftbar.

Mietwagen, Treibstoff, Rauchverbot

Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Wir das Fahrzeug nach der Miete durch die Indicar GmbH betankt, wird neben den effektiven Treibstoffkosten eine Aufwandsentschädigung von Fr. 25.- verrechnet. Der Mietwagen wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühlwasser, Treibstoff und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, Wasser-und Oel-Niveau sowie Pneudruck bei sehr langen Fahrten zu kontrollieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Das Mietfahrzeug ist mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren. Reinigung:Wir reinigen die Fahrzeuge innen und aussen, dies ist in der Miete inklusiv. Ausserordentliche Verschmutzungen, wie zum Beispiel Schlamm, Abfall, Erbrochenes, Flüssigkeiten, werden dem Mieter nach Aufwand nachbelastet. Tiere im Bus:Es ist erlaubt, Haustiere wie Hunde oder Katzen mitzuführen. Im Voraus werden jedoch Fr. 40.- für die Reinigung verrechnet. Dies läuft unter ausserordentliche Reinigung für die Haare. Rauchverbot:Im Fahrzeug ist absolutes Rauchverbot!! Widerhandlung läuft unter ausserordentliche Verschmutzung und wir nach Aufwand nachbelastet. Transportgüter:Transportvorschriften und die damit verbundene Sicherheit sind Sache des Mieters. Nutzlast, Dachlast, Anhängelast usw. sind den Wagendokumenten zu entnehmen und unbedingt einzuhalten. Fundgegenstände:Maximale Aufbewahrungszeit des Vermieters von 30 Tagen.

Pflichten bei Unfall

Der Mieter/Fahrer sorgt:

Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Vermietfirma ohne Belang.

Versicherung

Haftplicht

Es besteht eine Haftpflichtversicherung zur Deckung aller gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Dritten gegenüber dem Halter oder Fahrer des Mietfahrzeuges für Personen-oder Sachschäden die durch den Betrieb des Mietfahrzeuges verursacht werden. Pro Schadenfall gehen Fr. 1000.- Selbstbehalt zu Lasten des Mieters. Bei grobfahrlässigem Verhalten des Fahrers wird dieser der Versicherung gegenüber regresspflichtig.

Vollkasko

Es besteht eine Kaskoversicherung zur Deckung sämtlicher Schäden (Karrosserie, Chassis und Fahrzeugdiebstahl) am Mietfahrzeug. Pro Schadenfall gehen Fr. 2000.- Selbstbehalt zu Lasten des Mieters. Verursachte Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Antenne, Sitzpolster, Innenausstattung usw. sowie mechanische Schäden, welche auf unsachgemässe Bedienung/Benützung des Mietwagens oder auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen sind, sind nicht gedeckt und gehen zu Lasten des Mieters. In den Versicherungen nicht eingeschlossen sind Gepäck und persönliche Gegenstände des Mieters resp. der Fahrzeug-Benützer.

Insassen-Versicherung:

Jeder Insasse ist mit Insassenversicherung geschützt versichert für: Todesfall, Invalidität und Heilungskosten vereinbart

Selbstbehalt-Reduktion

Falls der Mieter den Selbstbehalt reduziert, sind folgende Schäden trotzdem nicht versichert: Schäden an Reifen, Felgen, Rückspiegel, Antenne, Sitzpolster und Innenausstattung, usw. sowie mechanische Schäden, welche auf unsachgemässe Bedienung/Benützung des Mietwagens oder auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Mieters. In jedem Schadenfall bleibt ein Selbstbehalt von Fr. 350.- bestehen.

Reparaturen

Die Indicar GmbH hat einen modernen, stets gewarteten und gepflegten Fahrzeugpark. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Mietantritt zu prüfen. Ein entsprechendes Uebergabeprotokoll sichert diese visuelle Prüfung. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Mietwagen befinde sich bei der Uebergabe in Ordnung. Für Beschädigungen, die während der Dauer der Miete eintreten, ist der Mieter/Fahrer haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Indicar GmbH bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung der Indicar GmbH dürfen Reparaturen oder Aenderungen am Mietwagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, so ist vom Mieter/Fahrer die Rechnungsstellung der Reparaturfirma an die Indicar GmbH zu verlangen.

Pannenhilfe

Das Fahrzeug wird in gutem Zustand gehalten und regelmässigen Kontrollen unterzogen. Sollte trotzdem ein unerwarteter Defekt auftreten, so gehen Sie wie folgt vor: - Die Indicar GmbH informieren Tel. 0041 (0)44 401 17 70 - Den Pannendienst anrufen (siehe Bordbuch,-z.b. TCS oder ähnliches) Unsere Versicherungsunterlagen für den Pannendienst und alle nötigen Angaben finden sich im Bordbuch unserer Mietbusse. Die zuständigen Mitarbeiter der Versicherung informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Haftung der Vermietfirma

Die Indicar GmbH haftet weder dem Mieter/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Mietdauer ereignet. Ebenso wenig haftet die Indicar GmbH für Schäden, die dem Mieter/Fahrer dadurch entstehen können, dass sich am Mietfahrzeug ein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstige Folgeschäden verursachen.In jedem Fall wird alles unternommen, damit der Fahrzeug-Mieter und deren Fahrgäste Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug, die Hotelübernachtung oder anderweitige Rückreise-Ersatz haben-je nach dem, was notwendig und möglich ist. Die Indicar GmbH ist für solche Schadenfälle versichert.

Vertragserfüllung

Für den Fall, dass der Mietwagen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermietfirma das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern möglich, stellt die Indicar GmbH dem Mieter/Fahrer ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Bereits getätigte Vorauszahlungen vom Kunden werden zurückerstattet, falls kein Ersatzfahrzeug gefunden werden kann. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter/Fahrer kann die Vermietfirma den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Zürich. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er, unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand, sich dem vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Die obenstehenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen mit Einschluss der Gerichtsstandvereinbarung bilden einen integrierenden Bestandteil der Abmachungen gemäss dem Mietvertrag, welcher bei der Fahrzeugübernahme vom Mieter unterzeichnet wird. Indicar GmbH, Januar 2012